Leider steigen, nach dem Rückgang im Mai 2022, wegen der neuen Virus-Varianten, die Inzidenzen wieder an! Daher ist gute Hygiene und Vorsicht geboten.
In Baden-Württemberg besteht, nur noch "in geschlossenen Fahrzeugbereichen von Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs" Maskenpflicht. (Lt. Corona - Verordnung Baden-Württemberg , bis 28. Juni 2022 verlängert.)
Die Verordnung empfiehlt aber generell
- einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen,
- eine ausreichende Hygiene,
- das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske in öffentlichen Innenräumen,
- das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen.
Das Haus St. Josef im Schloss Hersberg hat dieses neue Hygienekonzept (Stand 30.05.2022), dem alles Weitere zu entnehmen ist.